Was macht einen Vorsorgemix aus

Auch diese Frage können nur Sie selbst beantworten und vor allen Dingen entscheiden! Eine Empfehlung, die ich auf jeden Fall aussprechen will und kann, ist die, den Vorsorgemix auf eine möglichst breite Basis zu stellen. Damit meine ich nicht möglichst überall x Euro zu investieren, sondern sich verschiedene für sich selbst akzeptable Risikogebiete zu suchen und diese mit entsprechenden Beträgen zu belegen. Früher galt einmal die Empfehlung: Stelle die Altersvorsorge auf drei Beine.


Altersvorsorge Heute haben Sie durch die verschiedenen angebotenen Finanzprodukte, wesentlich mehr Möglichkeiten, Ihren eigenen Vorsorgemix zusammenzustellen. Hierzu erhalten Sie im Verlauf dieses Buches noch weitere Informationen. Mit einem Softwareprodukt, das ich Ihnen später noch näher beschreiben werde, haben Sie zudem eine Möglichkeit, Ihre Ruhestandsplanung auch immer mal wieder zu kontrollieren.
 
Eine gesetzliche Rente wird aus meiner persönlichen Sicht auch weiterhin Bestand haben. Heute eine Aussage zu treffen, wie hoch die zukünftigen Leistungen sein werden, wäre allerdings reines Kaffeesatzlesen. In früheren Jahren waren in erster Linie die Jahre der Beitragszahlungen wichtig und dann, was in den letzten Jahren verdient wurde. Während der letzten Jahre wurde die Berechnung der Rentenhöhe auf ein Punktesystem umgestellt, so dass die Leistungen der Rentenanstalt davon abhängen, wie viel man selbst zum Rentensystem beigetragen hat. Frauen bekommen Babyzeiten und Studierende ihre Studienzeiten angerechnet. Jedoch sind Zeit und Punkte begrenzt.
 
Vor 1992 1 Jahr pro Kind = 1 Punkt
Ab 1992 3 Jahre pro Kind = 3 Punkte
Pro Schul- und Studienjahr 0,75 Punkte, maximal jedoch 2,25 Punkte

 
Es gibt weitere Gründe, für die Sie Punkte erhalten können, doch für Details möchte ich Sie bitten, sich bei Ihrem Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund zu erkundigen.
 
Zusätzlich zu diesen erhalten Sie natürlich die meisten Punkte für die eingezahlten Rentenversicherungsbeträge. Diese berechnen sich nach dem Bruttoarbeitsentgelt und zwar 1 (einen) Punkt auf Grund des jährlich ermittelten Durchschnittsentgeltes oder prozentual mehr oder weniger.
 
Liegen Sie zum Beispiel mit Ihrem beitragspflichtigen Einkommen im Jahre 2010 unter 31.144,00 Euro, so erhalten sie den Punkt nicht voll gutgeschrieben. Liegen Sie jedoch darüber, erhalten Sie mehr als einen Punkt.