Was macht einen Vorsorgemix aus

Einen ganz entscheidenden Vorteil haben die Leistungen der staatlichen Rentenkasse im Fall, dass der/dem Witwe/Witwer ein Teil Rente des Ehepartners unter entsprechenden Bedingungen ein Leben lang weiter gezahlt wird. Egal ob er selbst bereits eine Rente erhält oder nicht. Deshalb darf das Verhältnis der Einzahlungen zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung niemals mit den Einzahlungen/Leistungen von freien Versicherungsträgern gleichgesetzt werden. Freie Versicherungsunternehmen zahlen dem Witwer/der Witwe nur im Fall der Vereinbarung die Rente weiter (in einem solchen Fall ist auch die Rentenleistung entsprechend niedriger) oder maximal bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Hat der Versicherungsnehmer diesen bereits überschritten, gibt es für den Hinterbliebenen nix mehr. Was im Einzelfall kein Nachteil sein muss. Es ist bei einem Vorsorgemix eben einfach nur zu berücksichtigen.
 
Mit der privaten Lebensversicherung war früher wirklich die kapitalbasierte Lebensversicherung gemeint. Heute betrachtet man besser eine andere Art der Ruhestandsplanung. Hierzu zählt mittlerweile alles, was in späteren Jahren "verrentet" werden kann. Zum Beispiel das eigene Haus oder, nach einem Trauerfall, auch eine Erbschaft. Diese muss nicht komplett verbraucht werden. Eventuell ist ein gewisser Anteil oder nur ein Zinsanteil für die Rente verwendbar.
 
Sachwert Unsere Eltern haben uns mit Sicherheit wesentlich mehr Sachwerte hinterlassen, als sie selbst von ihren Eltern erhalten haben. Wir wiederum werden unseren Kindern etliches an Sachwerten mehr hinterlassen als wir von unseren Eltern geerbt haben. Nicht in allen Fällen, aber sicher in den meisten. Es niemals nachzurechnen und auf gut Glück in die Zukunft zu schauen, ist trotzdem ziemlich gefährlich. Wenn der Renteneintrittszeitpunkt in greifbare Nähe gerückt ist, werden Sie am Ruhestandseinkommen nichts mehr "drehen" können. Außer Sie gehen weiterhin einer gewerblichen Tätigkeit nach und erzielen damit Einkommen.
 
Die betriebliche Altersversorgung ist im Grunde genommen auch eine private Altersvorsorge, nur, dass diese vom Arbeitgeber gezahlt wird.
 
Es gibt heute neben den sogenannten "Rentenprodukten" auch viele andere Anlageformen, die sich für eine Verrentung eignen. Eigentlich ist es jede Art von Vermögensanlage, die Sie im Alter wieder in Geld umwandeln und für den Lebensunterhalt verwenden können. Unterscheiden muss man dabei noch, ob es sich um steuerpflichtiges Einkommen * oder ob es sich um bereits versteuerten Kapitalverbrauch ** handelt. Diese scheinbar nachrangige Frage sollte unbedingt schon zum Anlagezeitpunkt geklärt werden. In den vergangenen Jahren waren Vorsorgeaufwendungen bis zu 3.068,00 Euro steuerlich absetzbar. Seit 2005 sind es 20.000,00 Euro. Diese jedoch nur zu 60 % der Ausgaben. Der Prozentsatz der anrechnungsfähigen Ausgaben steigt bis 2025 jährlich um 2 Prozent- Punkte, so dass ab 2025 100% der Vorsorgeaufwendungen von 20.000,00 Euro steuerlich geltend gemacht werden können.
 
* z. B. Renten, Pensionen, Zinsen, gewerbliche Einkommen, Lohn- und Gehalt, Mieteinnahmen
** z. B. Spareinlagen, Erbschaften, Verkäufe aus Aktien und Fonds